KEY MESSAGE

Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für europäische internationale Auftragnehmer

Warum?

In den letzten zehn Jahren sah sich die europäische Bauindustrie bei öffentlichen Ausschreibungen innerhalb und außerhalb des EU-Binnenmarktes einem ständig zunehmenden unlauteren Wettbewerb durch Staatsunternehmen aus Drittländern ausgesetzt. Infolgedessen haben die international aktiven Bauunternehmen erhebliche Marktanteile auf ausländischen Baumärkten verloren.

Die politischen Entscheidungsträger der EU haben erste gesetzgeberische Schritte zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen unternommen, z. B. durch die Verabschiedung des Internationalen Beschaffungsinstruments, der Verordnung über ausländische Subventionen, der Mitteilung mit Leitlinien für die Teilnahme von Bietern und Waren aus Drittländern am EU-Beschaffungsmarkt und der Mitteilungen über die Global Gateway Initiative. Die neue Europäische Kommission und das Europäische Parlament müssen diesen Weg weiter beschreiten.

UNSERE EMPFEHLUNGEN

Die vorgeschlagene Ukraine-Fazilität bietet der Europäischen Union im Lichte ähnlicher Praktiken unserer wichtigsten globalen Handelspartner eine ideale Gelegenheit für die Einführung einer "Buy European"-Politik, um so einen effizienten Einsatz der EU-Mittel für Bautätigkeiten zu gewährleisten. Eine Beschränkung der Förderfähigkeit auf Staatsangehörige und juristische Personen, die entweder in den EU-Mitgliedstaaten, im EWR, in Ländern des EU-Nachbarschaftsraums, einschließlich der Ukraine, oder in Ländern, die Heranführungshilfe erhalten, stünde im Einklang mit dem allgemeinen Ansatz der EU, den künftigen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union zu ermöglichen und die Ukraine schrittweise mit EU-Standards und -Vorschriften vertraut zu machen.

Im Rahmen der Global-Gateway-Strategie muss die qualitätsorientierte Beschaffung von Bauleistungen weiterentwickelt werden, um für EU-finanzierte Infrastrukturprojekte gleiche Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Bieters zu schaffen. Bei großen oder komplexen Aufträgen sollten alle „Team Europe“-Finanziers verpflichtet werden, ein Vergabeverfahren mit zwei Umschlägen zu verwenden, bei dem sowohl die technischen als auch die finanziellen Angebote zusammen, aber in getrennten Umschlägen eingereicht werden, so dass die Bewertung in zwei Schritten (technisch und finanziell) erfolgt, wobei CSR- und technischen Kriterien mehr Bedeutung beigemessen werden muss.

Um unlauteren Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen im EU-Binnenmarkt zu verhindern, befürwortet FIEC die Verabschiedung einer EU-Verordnung über ein spezielles handelspolitisches Schutzinstrument für Bauleistungen, das die bestehende Praxis des handelspolitischen Schutzinstruments für Waren widerspiegelt und alle Dumping-Praktiken durch Dienstleistungsanbieter aus Drittländern bestraft, unabhängig davon, ob sie durch Subventionen verursacht werden oder nicht.